
Der Reichsgerichtshof ist das oberste Organ der Justiz des Imperium Germanicum und entscheidet über Fragen der Auslegung der imperialen Charta und über Angelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Der Reichsgerichtshof besteht aus insgesamt 5 Reichsrichtern von denen einer als Oberster Reichsrichter den Vorsitz über die Institution hat.
Die Entscheidungen des Gerichtshofs können die aller anderen Gerichte innerhalb des Imperium Germanicum aufheben und sind generell von keiner anderen Institution anfechtbar, lediglich das Gericht selbst kann seine Entscheidungen rückgängig machen.
– Bild vergrößernDer Reichsgerichtshof hat seinen Sitz im Kammergerichtsgebäude in der Reichshauptstadt Groß-Berlin.


